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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Starnberg, 2021

1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte im Bereich Vertrieb, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit (PR) und Veranstaltungen zwischen dem Auftraggeber und der alvacon GmbH gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der alvacon GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Angebot und Vereinbarung
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist die Vereinbarung, Auftragsbestätigung oder der jeweilige Vertrieb, Marketing PR-Beratungsvertrag oder Veranstaltungen, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der alvacon GmbH sind freibleibend und gelten jeweils für den im Angebot angegebenen Zeitraum. Aufträge des Auftraggebers gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der alvacon GmbH als angenommen, sofern die alvacon GmbH nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

3. Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der alvacon GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. alvacon GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen der alvacon GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der alvacon GmbH. Alle der alvacon GmbH erwachsenen Auslagen im Auftrag des Auftraggebers sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Kostenvoranschläge der alvacon GmbH sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die alvacon GmbH den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt. Für alle vereinbarten Arbeiten der alvacon GmbH, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung oder zum Abschluss gelangen, gebührt der alvacon GmbH eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

4. Fremdkosten und Spesen
Fremdkosten sind Kosten, die bei Vertriebs-, Marketing- und PR-Maßnahmen sowie Veranstaltungen entstehen, wie beispielsweise Saalmieten, Bewirtungskosten, Honorare für Fotografen und Models, Ausschnittdienste, Produktion, Druck, Papier, Übersetzungskosten, Versandkosten, Porto, Journalistenpräsente, Reprokosten etc. Diese Kosten werden nach Einzelbelegen unter Aufschlag einer 10-prozentigen (10%) Bearbeitungsgebühr an den Auftraggeber weiterberechnet, soweit dieser diese Kosten nicht direkt übernimmt. Reisekosten sind Fremdkosten. Die Spesensätze Inland beinhalten Verpflegung und Kommunikationskosten (Mobilfunk, Online-Gebühren, Telefonkosten, etc.) und betragen 100,00 € für unter 12 Stunden und 200,00 € zwischen 12 und 24 Stunden. Abzüge für bereitgestellte Mahlzeiten betragen: Frühstück 15,00 €, Mittagessen 25,00 € und Abendessen 25,00 €. Fahrtkosten werden mit 0,50 € pro gefahrenen Kilometer angesetzt, wobei Kurzstrecken unter 30 km nicht berechnet werden.

5. Präsentation
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der alvacon GmbH ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die alvacon GmbH nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der alvacon GmbH, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der alvacon GmbH; der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der alvacon GmbH auf Wunsch zurückzustellen. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.

6. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die alvacon GmbH wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge vom Auftraggeber, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.

7. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer des Vertrages an allen von der alvacon GmbH im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen, das Recht zur Nutzung im Vertragsgebiet zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang. Will der Auftraggeber von alvacon GmbH gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang oder im Ausland verwerten, bedarf das einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von der alvacon GmbH gestaltete Arbeiten nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter verwenden will, außer sämtliche Nutzungsrechte wurden bereits abgegolten.
Alle Medienverteiler sind grundsätzlich Eigentum von alvacon GmbH. Sie werden nicht außer Haus gegeben. Lediglich das Inhaltsverzeichnis (Liste der Medientitel) der einzelnen Verteiler wird dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn die Verteiler vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Alle vereinbarten Leistungen der alvacon GmbH, auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der alvacon GmbH und können jederzeit - insbesondere bei Beendigung der Zusammenarbeit - zurückverlangt werden.

8. Kennzeichnung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die alvacon GmbH und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

9. Genehmigung
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen der alvacon GmbH sind vom Auftraggeber zu überprüfen und freizugeben. Der Auftraggeber wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichen-rechtliche Zulässigkeit überprüfen. Die alvacon GmbH veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers; die damit verbundenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.

10. Termine
Die alvacon GmbH bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der alvacon GmbH eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die alvacon GmbH. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der alvacon GmbH. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der alvacon GmbH – entbinden die alvacon GmbH von der Einhaltung vereinbarter Liefertermine.

11. Zahlung
Rechnungen der alvacon GmbH sind sofort bis spätestens 30 Kalendertage nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in üblicher Höhe als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der alvacon GmbH. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

12. Gewährleistung und Schadenersatz
Die alvacon GmbH gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der übertragenen Aufgaben. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die alvacon GmbH schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch die alvacon GmbH zu. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung stets Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Zeit behoben. Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Durchführungszeitraumes geltend gemacht werden. Somit ist die Gewährleistungsfrist auf den Durchführungszeitraum beschränkt. Festgestellte Mängel sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistung und deren Abnahme schriftlich dokumentiert bekanntzugeben. Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen. Die Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der alvacon GmbH beruhen.

13. Haftung und Folgeschäden
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von der alvacon GmbH vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erfüllung der jeweilig vereinbarten Aufträge ist ausdrücklich der Auftraggeber verantwortlich. Insbesondere wird der Auftraggeber eine vorgeschlagene Maßnahme, zum Beispiel in der Öffentlichkeitsarbeit (PR), erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme, zum Beispiel Öffentlichkeitsarbeit (PR), verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der alvacon GmbH für Ansprüche, die auf Grund der vereinbarten und vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet die alvacon GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme oder eines Auftrags, zum Beispiel in der Öffentlichkeitsarbeit (PR), die alvacon GmbH selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber die alvacon GmbH schad- und klaglos. Der Auftraggeber hat der alvacon GmbH somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, sollten der alvacon GmbH daraus Schaden entstehen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch den Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von zum Beispiel Drucksachen. Eine Haftung für einen bestimmten Erfolg, zum Beispiel Werbeerfolg, wird ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

14. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und alvacon GmbH und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Starnberg.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der alvacon GmbH und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der alvacon GmbH örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Die alvacon GmbH ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.



alvacon GmbH
Enzianstr. 2
82319 Starnberg
Deutschland
☏ +49 8151 7460 415
🖷 +49 8151 7460 416
✉ office (at) alvacon.com
www.alvacon.com

Geschäftsführung: Joachim Hüggenberg


Umsatzsteuer-ID: DE221535760
Gerichtsstand München - HRB 275860